Grundlagen
Im Rahmen der beruflichen Vorsorge (Geschäftsbereich Vorsorge BVG) hat die Stiftung Auffangeinrichtung BVG folgende Aufgaben:
- Anschluss von Arbeitgebern, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung anschliessen können
- Anschluss von Arbeitgebern, die ihre Arbeitnehmer nicht pflichtgemäss versichern (zwangsweiser Anschluss)
- Aufnahme von Personen die sich freiwillig in der 2. Säule versichern wollen, wie
- Selbständigerwerbende und Auslandschweizer
- Arbeitnehmer im Dienste mehrerer Arbeitgeber
- Arbeitnehmer, die aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausscheiden und diese weiterführen möchten
- Erbringen von obligatorischen Leistungen an Arbeitnehmer oder dessen Hinterlassene, wenn sich sein Arbeitgeber trotz gesetzlicher Verpflichtung keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen hat