Grundlagen
Im Rahmen der beruflichen Vorsorge für Arbeitslose (Geschäftsbereich Risikoversicherung für Arbeitslose) hat die Stiftung Auffangeinrichtung BVG folgende Aufgaben:
- Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge arbeitsloser Personen für die Risiken Tod und Invalidität
- Aufnahme von arbeitlosen Personen, die aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitslose ausscheiden und diese freiwillig weiterführen möchten