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Grundlagen

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine im Register für berufliche Vorsorge eingetragene privatwirtschaftliche Vorsorgeeinrichtung. Sie wurde im Auftrag des Gesetzgebers (vgl. Art. 54 BVG) am 6. Dezember 1983 von den Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegründet. Die Stiftung ist im Handelsregister der Stadt Bern unter dem Namen "Schweizerische Sozialpartner-Stiftung für die Auffangeinrichtung gemäss Artikel 60 BVG (Stiftung Auffangeinrichtung BVG)" eingetragen.

 

Die Aufgaben der Stiftung Auffangeinrichtung BVG sind in drei Geschäftsbereiche aufgeteilt und umfassen:

 

Geschäftsbereich "Vorsorge BVG"

 

Geschäftsbereich "Freizügigkeitskonten"

 

Geschäftsbereich "Risikoversicherung für Arbeitslose"