Grundlagen
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine im Register für berufliche Vorsorge eingetragene privatwirtschaftliche Vorsorgeeinrichtung. Sie wurde im Auftrag des Gesetzgebers (vgl. Art. 54 BVG) am 6. Dezember 1983 von den Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegründet. Die Stiftung ist im Handelsregister der Stadt Bern unter dem Namen "Schweizerische Sozialpartner-Stiftung für die Auffangeinrichtung gemäss Artikel 60 BVG (Stiftung Auffangeinrichtung BVG)" eingetragen.
Die Aufgaben der Stiftung Auffangeinrichtung BVG sind in drei Geschäftsbereiche aufgeteilt und umfassen:
Geschäftsbereich "Vorsorge BVG"
- Anschluss von Arbeitgebern, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung anschliessen können
- Anschluss von Arbeitgebern, die ihre Arbeitnehmer nicht pflichtgemäss versichern (zwangsweiser Anschluss)
- Aufnahme von Personen die sich freiwillig in der 2. Säule versichern wollen, wie
- Selbständigerwerbende und Auslandschweizer
- Arbeitnehmer im Dienste mehrerer Arbeitgeber
- Arbeitnehmer, die aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausscheiden und diese weiterführen möchten
- Erbringen der obligatorischen Leistungen für Arbeitnehmer oder dessen Hinterlassene, wenn sich sein Arbeitgeber trotz gesetzlicher Verpflichtung keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen hat
Geschäftsbereich "Freizügigkeitskonten"
- Verwaltung unzustellbarer Freizügigkeitsleistungen
Geschäftsbereich "Risikoversicherung für Arbeitslose"
- Durchführen der obligatorischen beruflichen Vorsorge arbeitsloser Personen für die Risiken Tod und Invalidität